Information nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sowie § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
HELD & UHLMANN GmbH
GeschäftsfĂ¼hrer: Florian Held und Daniel Uhlmann
Triesdorfer Str. 17 a, 91595 Burgoberbach
Telefon: 09805 3199970
E-Mail: hallo@held-uhlmann.de
Status des Vermittlers gemĂ¤ĂŸ Gewerbeordnung:
Wir, die HELD & UHLMANN GmbH sind als Versicherungsmakler tätig und bieten eine Beratung an. Wir verfĂ¼gen Ă¼ber eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 der Gewerbeordnung und sind bei der zuständigen Behörde IHK fĂ¼r MĂ¼nchen und Oberbayern gemeldet.
Im Vermittlerregister sind wir unter der Nummer D-7HG4-FI2R8-81 registriert.
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der gemeinsamen Registerstelle Ă¼berprĂ¼fen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite StraĂŸe 29
10178 Berlin
Tel.: 01806 00 58 50*
* 0,20 €/ Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf
VergĂ¼tung
FĂ¼r die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten wir in der Regel Courtagen, die von den Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich von Ihnen getragen werden, da sie in den Versicherungsprämien enthalten sind.
Bei Bedarf und nach Vereinbarung mit unseren Kunden werden wir auch auf Basis anderer VergĂ¼tungsmodelle tätig, z.B. in Form von Honorarvereinbarungen oder von Kombinationen der VergĂ¼tungsmodelle.
Ăœber die vorgenannten VergĂ¼tungen hinaus erhalten wir keine anderen Zuwendungen.
Schlichtungsstellen fĂ¼r auĂŸergerichtliche Streitbeilegung:
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Informationen Ă¼ber Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.
Informationen Ă¼ber die VergĂ¼tung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die VergĂ¼tung hierfĂ¼r durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber, Kooperationspartner) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den WĂ¼nschen und BedĂ¼rfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die VergĂ¼tungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden VergĂ¼tungsvereinbarung.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern, Kooperationspartnern) erbracht werden, dĂ¼rfen diese behalten werden.
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemĂ¤ĂŸ § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
In Versicherungsangelegenheiten nehme ich an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor den oben unter Ziffer vier genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. In der Anlagevermittlung nehme ich daran auf freiwilliger Basis teil.